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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Volkshochschule Eppingen
1. Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Anmeldungen und Veranstaltungen der Volkshochschule Eppingen, auch für solche, die im Wege elektronischer Datenübermittlung durchgeführt werden. Die AGB werden durch die Anmeldung anerkannt. Für die Richtigkeit der im Programmheft abgedruckten Daten wird keine Gewähr übernommen.
Studienreisen und/oder Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Volkshochschule Eppingen. Insoweit tritt die Volkshochschule Eppingen nur als Vermittler auf.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen, Kündigungen etc.) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus spezialgesetzlichen Regelungen (z. B. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen) nichts anderes ergibt, der Textform gemäß § 126 b BGB oder der elektronischen Form gemäß § 126 a BGB. Erklärungen der Volkshochschule Eppingen genügen dem Formerfordernis auch dann, wenn eine nicht unterschriebene FormularÂbestätigung verwendet wird.
Die in den vorliegenden AGB gewählten personenbezogenen Bezeichnungen meinen Frauen und Männer gleichermaßen.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Kursleiter durchgeführt wird, auch dann, wenn die Veranstaltung unter Nennung eines bestimmten Kursleiters angekündigt worden ist.
Die Volkshochschule Eppingen ist berechtigt, Ort und Zeitpunkt einer Veranstaltung jederzeit zu ändern.
Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen ist für alle Veranstaltungen und Kurse der Volkshochschule Eppingen die Teilnehmerzahl begrenzt. Andererseits können Veranstaltungen und Kurse der Volkshochschule Eppingen nur dann stattfinden, wenn eine MindestteilnehmerÂzahl erreicht wird.
Die Volkshochschule Eppingen behält sich vor, gleichartige Veranstaltungen und Parallelkurse zusammenzulegen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen der Volkshochschule Eppingen ist in der Regel ab 16 Jahren möglich. Veranstaltungen und Kurse für bestimmte Zielgruppen (z. B. Kinder, JugendÂliche, Senioren etc.) werden entsprechend ausgeschrieben oder gekennzeichnet.
Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, finden Veranstaltungen und Kurse der Volkshochschule Eppingen nicht an gesetzlichen Feiertagen und/oder in den Schulferien statt.
2. Vertragsschluss
Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
Über die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule Eppingen entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
Für alle Veranstaltungen und Kurse der Volkshochschule Eppingen ist, soweit nicht anders angegeben, eine vorherige Anmeldung in elektronischer oder Textform erforderlich. An die Anmeldung ist der Interessent 3 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Vertrag selbst kommt entweder durch Annahmeerklärung der Volkshochschule Eppingen zustande oder durch Ablauf der 3-Wochen-Frist, ohne ausdrückliche Ablehnung des Vertragsangebots seitens der Volkshochschule Eppingen. Telefonische Anmeldungen sind ausschließlich für AbendÂveranstaltungen mit Abendkasse möglich.
Ist in der Ankündigung einer Veranstaltung ein Anmeldeschluss angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der Volkshochschule Eppingen eingeht, stets einer entsprechenden Annahmeerklärung.
Für alle Veranstaltungen und Kurse der Volkshochschule Eppingen ist eine Anmeldung vor deren Beginn erforderlich. Eine Ablehnung des Vertragsangebotes durch die Volkshochschule Eppingen bedarf keiner Begründung und erfolgt in mündlicher, elektronischer oder Textform.
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge bleibt durch diese Regelungen unberührt.
Bei Änderungen, Ausfall der Veranstaltung oder Eintrag in eine Warteliste erfolgt eine BenachÂrichtigung durch die Volkshochschule Eppingen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen der Volkshochschule Eppingen besteht nicht.
3. Veranstaltungsgebühren
Die Höhe der Veranstaltungsgebühren ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Volkshochschule Eppingen (z. B. Programmheft, Aushang, Preisliste etc.).
Die Veranstaltungsgebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Lastschrifteinzug, und zwar grundsätzlich nach Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn.
Mit der Anmeldung teilt der Teilnehmer der Volkshochschule Eppingen die Bankdaten für den Lastschrifteinzug mit und sorgt für ausreichende Deckung des bezogenen Kontos. Der Einzug erfolgt sodann über die angegebene Kontoverbindung unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadtkasse Eppingen (DE72ZZZ00000168520) und der MandatsÂreferenz (Kundennummer des Teilnehmers).
Die Höhe der jeweiligen Gebühr sowie eventuelle Ermäßigungen oder Zusatzkosten (z. B. Materialkosten etc.) sind bei den einzelnen Veranstaltungen aufgeführt.
Bei Nichtteilnahme oder verspäteter Kündigung bzw. Widerruf seitens des Teilnehmers ist die volle Veranstaltungsgebühr zu entrichten.
Eine Teilnahme nach Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn oder ein Austritt vor Veranstaltungs- bzw. Kursende berechtigt nicht zur Kürzung der Veranstaltungsgebühr.
Ausgeschriebene Gebührenermäßigungen ohne weitere Angaben gelten ausschließlich für Schüler, Studenten und Rentner bei Vorlage entsprechender Nachweise im Zeitpunkt der Anmeldung.
Soweit die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung bzw. eines Kurses nicht erreicht wird, behält sich die Volkshochschule Eppingen mit Zustimmung der Teilnehmer vor, entweder die Veranstaltungs- bzw. Kursgebühr zu erhöhen oder Unterrichtseinheiten bzw. Kurstage zu kürzen.
4. Gebührenermäßigung für Sprachkurse
Die Volkshochschule Eppingen gewährt bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen bei der Anmeldung Gebührenermäßigungen für Schüler, Auszubildende, Vollzeitstudenten (bis 27 Jahre), Teilnehmer am FSJ und BFD, sowie Rentner. Die Gebührenermäßigung, soweit eine derartige gewährt wird, lässt sich der jeweiligen Ausschreibung des Sprachkurses entnehmen.
Die Bescheinigung für den Erhalt der Gebührenermäßigung ist bei der Anmeldung vorzulegen. Eine nachträgliche Gebührenermäßigung ist nicht möglich.
5. Treuebonus
Die Volkshochschule Eppingen gewährt für mindestens zehn besuchte mehrtägige Veranstaltungen und Kurse eine Ermäßigung in Höhe von 10 % der Kursgebühr für die nächste gebuchte mehrtägige Veranstaltung bzw. Kurs, maximal jedoch in Höhe von € 25,00.
Erforderlich hierfür ist die Vorlage eines Treueheftes, welches die bereits besuchten mehrtägigen Veranstaltungen und Kurse bestätigt. Das Treueheft ist zusammen mit der Anmeldung für die mehrtägige Veranstaltung, für welche die Ermäßigung beantragt wird, vorzulegen. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist nicht übertragbar.
Für Einzelveranstaltungen, Exkursionen, Studienfahrten und/oder eintägige Veranstaltungen bzw. Kurse wird kein Treuebonus gewährt.
6. Teilnahmebescheinigung
Bei regelmäßiger Teilnahme an einer Veranstaltung der Volkshochschule Eppingen (mindestens 80 % der Unterrichtseinheiten) kann auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung nach Abschluss der Veranstaltung ausgestellt werden. Ein entsprechender Antrag ist beim Veranstaltungs- bzw. Kursleiter, spätestens bis zum letzten Veranstaltungstermin, zu stellen. Die Teilnahmebestätigung wird nach Kursende per E-Mail verschickt bzw. kann im VHS-Büro abgeholt werden. Bei späterer Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von € 3,00 zzgl. Porto zu entrichten. Für Teilnahmebescheinigungen, welche für Veranstaltungen beantragt werden, die länger als ein Jahr zurückliegen, wird eine Gebühr in Höhe von € 6,00 zzgl. Porto erhoben.
Für Veranstaltungen, die länger als 3 Jahre zurückliegen, kann keine Teilnahmebescheinigung erteilt werden.
Eine Zeugniserteilung ist nur aufgrund einer abgelegten Prüfung möglich.
7. Rücktritt und Kündigung durch die Volkshochschule Eppingen
Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung und/oder eines Kurses ist das Erreichen der in der Ankündigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wird diese MindestÂteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Volkshochschule Eppingen bis zum Beginn der Veranstaltung und/oder des Kurses zurücktreten. Kosten entstehen den Teilnehmern hierdurch nicht.
Die Volkshochschule Eppingen ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder das Vertragsverhältnis aufzukündigen, wenn eine Veranstaltung bzw. ein Kurs aus Gründen, welche die Volkshochschule Eppingen nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall des Dozenten), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In einem derartigen Fall ermäßigt sich die Kursgebühr im Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung. Dies gilt nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Volkshochschule Eppingen unzumutbar oder die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmer wertlos ist.
Die Volkshochschule Eppingen wird die Teilnehmer über die Umstände, welche sie zum Rücktritt oder zur Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigen, unverzüglich informieren und ein eventuell vorhandenes Gebührenguthaben an die Teilnehmer zurückerstatten.
Für den Fall, dass die Kursgebühr nicht fristgerecht entrichtet werden sollte, kann die Volkshochschule Eppingen unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung der Kursgebühr setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall schuldet der Teilnehmer für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung in Höhe von 5 % der Kursgebühr, höchstens jedoch in Höhe von € 20,00. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass die der Volkshochschule Eppingen tatsächlich entstandenen Kosten niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
Die Volkshochschule Eppingen ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
- wenn der Kurs- bzw. Veranstaltungsbetrieb, trotz entsprechender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Kursleiter, durch einen Teilnehmer gestört wird;
- wenn ehrverletzende Handlungen oder Äußerungen gegenüber Kursleitern, Teilnehmern oder Beschäftigten der Volkshochschule Eppingen getätigt werden;
- wenn Personen wegen persönlicher Eigenschaften (z. B. Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.) diskriminiert werden;
- wenn Veranstaltungen für parteipolitische und/oder weltanschauliche Zwecke oder für sonstige Agitationen missbraucht werden;
- wenn beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung begangen werden.
Statt einer Kündigung, kann die Volkshochschule Eppingen Teilnehmer auch von einer Veranstaltungs- bzw. Kurseinheit ausschließen.
Der Gebührenanspruch der Volksschule Eppingen wird durch eine derartige Kündigung aus wichtigem Grund und/oder einen Ausschluss eines Teilnehmers von einer Veranstaltungs- bzw. Kurseinheit nicht berührt.
8. Kündigung und Widerruf durch Teilnehmer
Das VertragsÂverhältnis kann von den Teilnehmern durch Erklärung in elektronischer oder Textform ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss spätestens 5 Tage vor Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn bei der Volksschule Eppingen eingegangen sein. Bei späterer Kündigung des Vertragsverhältnisses erfolgt keine Erstattung der Veranstaltungsgebühr. Dies gilt auch bei eventueller Nichtteilnahme an der Veranstaltung, insbesondere auch bei Verhinderung wegen Krankheit o. ä.
Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Teilnehmer die Volkshochschule Eppingen auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Nach ergebnislosem Fristablauf ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzukündigen.
Ein Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an einer Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen unzumutbar ist. In einem derartigen Fall wird die Veranstaltungsgebühr nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Volksschule Eppingen unzumutbar oder die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer wertlos ist.
Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
Das Fernbleiben des Teilnehmers gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Kursleiter sind nicht berechtigt, Willenserklärungen der Teilnehmer entgegenzunehmen.
Bei mehrsemestrigen Veranstaltungen (z. B. Lehrgängen), Studienreisen, Exkursionen etc. gelten besondere Bedingungen, welche bei der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben werden.
9. Haftung
Die Volkshochschule Eppingen haftet gegenüber den Teilnehmern nicht für fahrlässig verursachte Schäden oder Verluste, welche die Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltungen bzw. Kurse, bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen und Geräten, sowie bei sonstigen Veranstaltungen der Volkshochschule Eppingen erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch Versicherungen der Volkshochschule Eppingen gedeckt sind.
Im Übrigen ist die Haftung der Volkshochschule Eppingen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn die Volkshochschule Eppingen schuldhaft Rechte der Teilnehmer verletzt, welche diesen nach Inhalt und Zweck des Vertrages zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen (sog. KardinalÂpflichten).
Des Weiteren gilt der Haftungsausschluss nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Studienfahrten, Reisen und Exkursionen werden seitens der Volkshochschule Eppingen lediglich vermittelt und durch Reiseunternehmen durchgeführt, deren besondere GeschäftsÂbedingungen gelten. Diese Reiseunternehmen sind Reiseveranstalter im Sinne des ReiseÂvertragsgesetzes.
10. Gesundheitskurse
Die Teilnahme an Gesundheitskursen ersetzt keine ärztliche oder sonstige Therapie. Sofern Vorerkrankungen bestehen, sollte die Kursteilnahme vorab mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Die Volkshochschule Eppingen übernimmt keine Haftung für nachteilige gesundheitliche Folgen.
11. Hausordnung
Die Volkshochschule Eppingen ist Gast in den von ihr genutzten Gebäuden. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
Während der Veranstaltungen ist Fotografieren, Filmen, sowie das Anfertigen von Audio-Mitschnitten grundsätzlich untersagt.
Weltanschauliche, parteipolitische und/oder wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen der Volkshochschule Eppingen ist nicht gestattet.
12. Datenschutz
Die Volkshochschule Eppingen erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten zur Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kursen. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Teilnehmern werden von der Volkshochschule Eppingen grundsätzlich nur dann verarbeitet oder genutzt, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, welches der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf die Volkshochschule Eppingen im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Dem Datenschutz gemäß BDSG wird Rechnung getragen. Die im Rahmen einer Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt (§ 3 Abs. 1 BDSG).
13. Schlussbestimmungen
Das Recht, gegen Ansprüche der Volkshochschule Eppingen aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist gerichtlich festgestellt oder von der Volkshochschule Eppingen anerkannt worden.
Ansprüche gegen die Volkshochschule Eppingen sind nicht abtretbar.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden eine solche unwirksame Klausel durch eine wirksame ersetzen, welche dem Sinn der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt